Gesetzliche Berufsbezeichnung Frauenärztin
Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Aufsichtsbehörde
Landesärztekammer Hessen, www.laekh.de
Kassenzulassung
KV Hessen
Kassenärztliche Aufsichtsbehörde:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Berufsordnung:
Die berufsrechtlichen Regelungen sind über die Internetseiten der Hessischen Landesärztekammer zugänglich.
Der direkte Link lautet:
www.laekh.de
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